Mitteilungspflichten des Verantwortlichen
8. MITTEILUNGSPFLICHTEN DES VERANTWORTLICHEN
Wir teilen gemäß § 23 DSG-EKD allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach §§ 20-22 DSG-EKD mit, es sei denn, die Mitteilung ist unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Wir unterrichten Sie über die Empfänger, wenn Sie dies verlangen.